Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für Instrumente der Flöten-Werkstatt B. J. Glauser ist je nach Modell eine Rolltasche oder ein Holzschatulle im Preis inbegriffen (gegen Aufpreis ist bei jedem Instrument eine Holzschatulle erhältlich).


Bestellungen und Aufträge sind gegenseitig schriftlich zu vereinbaren.


Bestellungen aus dem Ausland gelten erst nach überwiesener Akontozahlung als vertraglich rechtmässig.


Bei den angegebenen Lieferfristen handelt es sich um ungefähre Liefertermine. In diesem Sinne sind sie nicht verbindlich.


Anfallende Zollgebühren beim Versand ins Ausland sind nicht in den angegebenen Preisen enthalten.


Anfallende Überweisungs- oder Wechselgebühren sind von der Käuferschaft zu tragen.


In Rechnung gestellte Instrumente und Leistungen sind grundsätzlich in Schweizer Franken zu begleichen.


Instrumente der Flöten-Werkstatt B. J. Glauser bleiben bis zur vollständigen Begleichung des schriftlich vereinbarten Preises im Eigentum des Herstellers.

Beanstandungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Instrumentes schriftlich (mindestens per Mail) anzubringen.


Kosten für Verpackung und Versand werden grundsätzlich in Rechnung gestellt.


Bezahlte und versendete Instrumente können nicht zurückgenommen werden.


Für unvollständig bezahlte Instrumente besteht kein Gewährleistungsanspruch.


Bei Auswahlsendungen werden die anfallenden Versand- und Verpackungskosten in Rechnung gestellt. Für sämtliche Transport- und andere Schäden haftet der Besteller. Wird die Frist von 7 Werkstagen ab Versanddatum überschritten, können sämtliche in der Auswahllieferung enthaltenen Instrumente in Rechnung gestellt werden.


In der Gewährleistungspflicht von 24 Monaten ist ein allfälliges Nachbearbeiten des Instrumentes zur Erhaltung der Funktionalität inbegriffen.


Auf Occasionen und Komissionen besteht kein regulärer Gewährleistungsanspruch.


Es besteht kein kostenloser Anspruch auf die Reparatur von funktionalen oder ästhetischen Schäden am Instrument, die aufgrund unsachgemässer Behandlung entstanden sind.


Die Ausführung von Garantiearbeit und oder Teilersatz des Instruments kann nur nach vollständiger Rücksendung, inklusive deffekter Instrumententeile, erfolgen.


Bei Restaurierungen und Reparaturen von Instrumenten fremder Hersteller, können je nach Substanz der Instrumente im Einzelfall Gewährleistungspflichten vereinbart werden.


Auf Kursprodukte bestehen keine Gewährleistungsansprüche.


Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer





Gerichtsstand: CH-5725 Leutwil, Aaragu


Juni 2023

AGB